Energieausweis

STECKBRIEF EINES GEBÄUDES: DER ENERGIEAUSWEIS

Wer eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss den Energieausweis vor einer Neuvermietung und einem Eigentumswechsel unaufgefordert zur Verfügung stellen. Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, bzw. Mietvertrags übergeben werden. Seit dem 1. Mai 2014 (Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV)), müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Hinzu kommt, dass ein gültiger Energieausweis nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden kann.

Damit Ihnen das nicht passiert und Sie rechtlich immer auf der richtigen Seite sind, regeln wir das von A bis Z für Sie.
Wir arbeiten mit erfahrenen Fachexperten zusammen, die über eine Qualifikation verfügen, die im § 88 des GEG geregelt ist, damit Sie bei der Vermarktung Ihrer Immobilie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten. Und das, bei einem erteilten Alleinauftrag, komplett kostenlos!

VERBRAUCHSAUSWEIS ODER BEDARFSAUSWEIS?

VERBRAUCHSAUSWEIS

Der Verbrauchsausweis legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die allerdings stark vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner abhängen. Zudem erfolgt die Ausstellung nie für einzelne Wohnungen einer Immobilie, sondern für ein ganzes Gebäude.

BEDARFSAUSWEIS

Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Hauses unabhängig vom Nutzendenverhalten, indem vor Ort und detailliert der Zustand der Bausubstanz, Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster und der Heizungsanlage bewertet wird.

In der Regel sind alle Arten von Energieausweisen 10 Jahre lang gültig.