"Ich möchte mich herzlich für die hervorragende Arbeit bedanken. Von Anfang an war die Betreuung sehr zuverlässig, jederzeit erreichbar und immer hilfsbereit – auch über das Erwartbare hinaus. Besonders beeindruckt hat mich der Einsatz moderner Technologie, die den gesamten Prozess wirklich sehr unterstützt und vieles einfacher gemacht hat. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden und können die Zusammenarbeit absolut guten Gewissens weiterempfehlen. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!"
Energieausweis für Ihre Immobilie.
Gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf und bei Neuvermietung. Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — schnell erstellt, rechtssicher.
Rechtliche Grundlage
Energieausweis: Pflicht beim Verkauf und Neuvermietung
Gebäudeenergiegesetz (GEG) — § 80 ff.
Seit dem 1. November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) — als Nachfolger von EnEV und EEWärmeG — die Energieanforderungen an Gebäude in Deutschland. Nach § 80 GEG müssen Eigentümer bei Verkauf oder Neuvermietung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Potenziellen Käufern und Mietern muss dieser bereits bei der Besichtigung vorliegen.
Seit dem 1. Mai 2021 gilt zusätzlich: Der Energieausweis muss bereits in der Immobilienanzeige (Online-Immobilienportale, Immowelt etc.) mit Energieeffizienzklasse und Kennwert ausgewiesen werden.
Ausweistypen
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Je nach Gebäudetyp und -alter ist ein bestimmter Ausweistyp gesetzlich vorgeschrieben oder empfehlenswert. Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie gerne.
Bedarfsausweis
Technische Berechnung des Energiebedarfs
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf Ihres Gebäudes auf Basis der Gebäudehülle, der Heizungsanlage und der Bausubstanz — unabhängig vom Nutzerverhalten. Er gilt als aussagekräftiger, da er den baulichen Zustand objektiv bewertet.
Pflicht für: Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde und das Haus noch nicht energetisch saniert ist. Auch empfohlen bei unsanierten Altbauten.
Verbrauchsausweis
Basiert auf realem Energieverbrauch (3 Jahre)
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist einfacher und günstiger zu erstellen — setzt aber voraus, dass die Immobilie während dieser Zeit regelmäßig bewohnt war und die Verbrauchsdaten vorliegen.
Möglich für: Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten (oder wenn der Bauantrag nach November 1977 gestellt wurde). Auch zulässig für Neubauten nach energetischer Sanierung.
Preise können je nach Anbieter variieren.
Nicht sicher, welcher Ausweis für Ihr Gebäude gilt? Rufen Sie uns an — wir klären das in 5 Minuten.
Jetzt beraten lassenSo geht's
Ihr Energieausweis in 4 einfachen Schritten
Anfrage & Erstberatung
Kontaktieren Sie uns per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir klären innerhalb von 24 Stunden, welcher Ausweistyp für Ihre Immobilie erforderlich ist.
Unterlagen einreichen
Sie übermitteln uns Baujahr, Wohnfläche, Heizungstyp und — beim Verbrauchsausweis — die Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre. Alles per E-Mail möglich.
Erstellung des Ausweises
Beim Bedarfsausweis führen wir eine vollständige Gebäudeanalyse durch. Beim Verbrauchsausweis analysieren wir die Verbrauchsdaten und erstellen den Ausweis.
Aushändigung & Erklärung
Sie erhalten den fertiggestellten Energieausweis — digital und auf Wunsch gedruckt. Wir erläutern die Energieeffizienzklasse und mögliche Sanierungsmaßnahmen.
"Ich fühlte mich von Herrn Kyqyku rundum professionell und gut beraten. Herr Kyqyku ist super freundlich und so aufmerksam, dass er meine Wünsche auch zwischen den Zeilen liest. Die erstellten 360 Grad Ansichten helfen immens bei der Vorauswahl der Objekte. Top Makler, der jederzeit für Fragen ansprechbar ist, besser geht es nicht! DANKE Herr Kyqyku!!"
"Dank Herr Kyqyku haben wir unseren Traumheim gefunden. Sehr Zuverlässiger Makler, der sein Versprech und Wort hält. Vom ersten Kontakt bis zu abschließung des Kaufsvetrags. Und es läuft alles reibungslos mit der AK Immobilie. Da seit Ihr bestimmt an der richtigen Adresse. Wir können es nur weiter empfhelen und wünschen der AK Immobilie für die Zukunft nur das Beste."
Kostenlose Beratung
- Büro (Mobil) 05151 9136488
- TELEFON (Mobil) 0172 1677510
- WHATSAPP 0172 1677510
- E-MAIL [email protected]
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Häufige Fragen zum Energieausweis
Ist ein Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie Pflicht?
Welcher Energieausweis ist für meine Immobilie erforderlich?
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Was kostet ein Energieausweis bei AK Immobilien?
Kann ich den Energieausweis online erstellen lassen?
Was bedeuten die Energieeffizienzklassen A+ bis H?
Was wir noch für Sie tun.
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